Kurzzeitpflege

St. Antonius-Stift Gronau
Tel.: 02562 915-1900

Seniorenwohnpark Alstätte
Tel.: 02567 938-0

St. Agatha-Domizil
Tel.: 02565 9308-0

Dorotheenhof
Tel.: 02565 40409-0

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Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflegen unserer Seniorenzentren in Gronau, Epe und Alstätte bieten ihren Gästen ein sicheres und komfortables „Zuhause auf Zeit".

Im Bereich der häuslichen Pflege gibt es Lebenslagen, in denen es gut ist, wenn sich beide Seiten, der Pflegebedürftige und die pflegenden Angehörigen, hin und wieder eine Auszeit nehmen. Manchmal verändert sich der Gesundheitszustand der Betroffenen unvermittelt und plötzlich, z. B. nach einem Klinikaufenthalt ist die Rückkehr in das häusliche Umfeld nicht direkt möglich. Die Kurzzeitpflege kann in solchen Krisensituationen helfen, sich auf die veränderte Situation einzustellen, sich auf die zukünftige Versorgung, Pflege und Betreuung vorzubereiten und entsprechende Entscheidungen zu treffen.

Informieren Sie sich auf dieser Seite über die Rahmenbedingungen und Leistungen der Kurzzeitpflege in unseren Einrichtungen!

Was ist Kurzzeitpflege?

Wenn eine pflegebedürftige Person zeitweilig von ihrer eigentlichen Pflegeperson nicht betreut werden kann oder sich der Pflegeaufwand kurzfristig deutlich erhöht, bieten die Leistungen der Verhinderungs- oder Ersatzpflege und der Kurzzeitpflege die notwendige Hilfe und Unterstützung.

Unter Kurzzeitpflege versteht der Gesetzgeber eine vollstationäre Pflege und Betreuung für einen bestimmten Zeitraum. Der Pflegebedürftige ist also für eine begrenzte Zeit Gast in einer vollstationären Einrichtung und wird dort rund um die Uhr gepflegt und betreut. Die Leistungen der Kurzzeitpflege können in Anspruch genommen werden:

  • bei plötzlichem Ausfall der Hauptpflegeperson im häuslichen Umfeld (Unfall, Erkrankung)
  • bei vorhersehbarem Ausfall pflegender Angehöriger (Kur, Urlaub, Familienfeiern)
  • bei zeitweiliger Überforderung der Pflegenden
  • als Nachsorge bei einem Krankenhausaufenthalt mit dem Ziel der Rückkehr in die eigene Wohnung
  • wenn der Pflegebedürftige auf einen Reha-Platz warten muss
  • bei Renovierungsarbeiten in der eigenen Wohnung bzw. Haus oder Zimmer
  • in der Landwirtschaft während des Ernteeinsatzes, bei dem der Pflegebedürftige ohne Aufsicht gelassen werden müsste
  • als Überbrückung, bis ein dauerhafter vollstationärer Pflegeplatz zur Verfügung steht
  • als Probewohnen, um die Pflegeeinrichtung kennenlernen und bewerten zu können

 

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