Ausbildung Pflegeberufe

Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/-frau

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Die Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/-mann ist sehr vielseitig und interessant. Sie eignet sich für alle, die gerne in kleinen Teams mit anderen Menschen zusammenarbeiten. 

Die Ausbildung gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Die praktische Ausbildung erfolgt im Krankenhaus und in den Altenpflege-Einrichtungen. Die theoretische Ausbildung findet in der Pflegeschule-Gronau am St. Antonius-Hospital statt. 

Von Anfang ist man in die Teams eingebunden und übernimmt Verantwortung in praktischen Tätigkeiten. Im theoretischen Teil lernt man sehr viel zu den Themen Pflege, Medizin, Arbeit mit Menschen, soziale Aspekte, etc. Die Arbeit in der Pflege ist krisensicher und bietet sehr gute Aufstiegs-Chancen.

Es sind noch Plätze frei für den Ausbildungsstart am 01. April oder 01. September 2024!

Bewerbungen nehmen wir gerne per E-Mail entgegen:
bewerbung.pflegeschule@st-antonius-gronau.de

 

In der sog. "generalistischen Ausbildung" zur/zum Pflegefachfrau/mann sind alle Versorgungsbereiche (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) vereint. Die Absolventen unserer Pflegeschule Gronau können damit uneingeschränkt in allen Bereichen der Pflege arbeiten. Die Pflegefachmänner und -frauen sind damit in der Lage, in allen Bereichen der Pflege – stationäre Akut- und Langzeitpflege, ambulante Akut- und Langzeitpflege sowie in der pädiatrischen und allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung – tätig zu werden. Das ermöglicht hohe berufliche Flexibilität in den verschiedenen Arbeitsbereichen. Der Abschluss zum/zur Pflegefachmann/-frau ist in der gesamten EU anerkannt.

Zulassungsvoraussetzungen

Außer der gesundheitlichen Eignung, gelten folgende Voraussetzungen zur Ausbildung in der Pflege nach §11 Pflegeberufegesetz (PflBG): 

1. Der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder

2. Der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen
    mit dem Nachweis

a.) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger
     Dauer,

b.) einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder
     Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer,

c.) einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen
     landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe
     von mindestens einjähriger Dauer oder

d.) einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985
     (BGBI. I S. 893) erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder
     Krankenpflegehelfer oder

3. Der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.

 

Ausbildungsziel

Die Ausbildung soll Sie nach § 5 PflBG dazu befähigen:

1. Die folgenden Aufgaben selbstständig auszuführen:

  • Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und der Planung der Pflege
  • Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
  • Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen
  • Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
  • Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen bei der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit sowie bei der Erhaltung und Stärkung der eigenständigen Lebensführung und Alltagskompetenz unter Einbeziehung ihrer sozialen Bezugspersonen
  • Erhaltung, Wiederherstellung, Förderung, Aktivierung und Stabilisierung individueller Fähigkeiten der zu Pflegenden insbesondere im Rahmen von Rehabilitationskonzepten sowie die Pflege und Betreuung bei Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten
  • Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder Arztes und Durchführung von Maßnahmen in Krisen und Katastrophensituationen
  • Anleitung, Beratung und Unterstützung von anderen Berufsgruppen und Ehrenamtlichen in den jeweiligen Pflegekontexten sowie Mitwirkung an der praktischen Ausbildung von Angehörigen von Gesundheitsberufen

2. Ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durchzuführen, insbesondere Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation.

3. Interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen fachlich zu kommunizieren und effektiv zusammenzuarbeiten und dabei individuelle, multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen bei Krankheitsbefunden und Pflegebedürftigkeit zu entwickeln sowie teamorientiert umzusetzen.

Ausbildungsstruktur

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung zum Pflegefachmann/-frau dauert insgesamt drei Jahre. Etwa 25 Auszubildende bilden einen Kurs. Während der drei Ausbildungsjahre wechseln sich Theorie- und Praxisphasen ab, sodass  unterschiedliche Praxiseinsatzorte von den Auszubildenden durchlaufen werden. Zur Überprüfung des Lernerfolges und der Entwicklung des Auszubildenden finden regelmäßige Lernerfolgskontrollen in mündlicher, schriftlicher und praktischer Form statt.

Die staatliche Abschlussprüfung erfolgt in den letzten Wochen der Ausbildung und besteht aus der

  • Praktischen Abschlussprüfung (auf einer Station)
  • Theoretischen Abschlussprüfung
  • Mündlichen Abschlussprüfung

Theoretische Ausbildung

Der theoretische Unterricht wird methodisch vielseitig gestaltet, z. B. durch Gruppenarbeiten, Referate, praktische Übungen, Vorträge, Unterrichtsgespräche und Projektarbeiten. 

Während der Theoriephase besuchen Sie

  • Berufsbezogene Seminare/ Ausstellungen
  • Informationsveranstaltungen in verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung erfolgt: 

  • in der stationären und ambulanten Akut- und Langzeitpflege sowie
  • in speziellen Bereichen der pädiatrischen und psychiatrischen Versorgung.

In allen Einsatzbereichen engagieren sich pädagogisch weitergebildete PraxisanleiterInnen für die Auszubildenden. Die PraxisanleiterInnen führen die Auszubildenden schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung beruflicher Aufgaben heran. Sie unterstützen die Auszubildenden dabei, Lernsituationen am Arbeitsplatz zu strukturieren und durchzuführen. Die PraxisanleiterInnen gestalten die Ausbildung in enger Kooperation mit dem Schulteam. Gemeinsam bilden sie das Prüfungsteam für die praktische Abschlussprüfung. Während der praktischen Ausbildung finden Praxisbegleitungen jeweils durch einen Lehrenden und einer Praxisanleiterin statt.

Ausbildungsvergütung

Während der Ausbildung erhalten die Auszubildenden eine Brutto-Ausbildungsvergütung, deren Höhe sich nach § 1 der Anlage 7 zu den AVR richtet. 

  • Im ersten Ausbildungsjahr      1.340,69 Euro brutto
  • Im zweiten Ausbildungsjahr    1.402,07 Euro brutto
  • Im dritten Ausbildungsjahr     1.503,38 Euro brutto

Stand: März 2024 

Bewerbung

Haben wir Ihr Interesse geweckt, bewerben Sie sich gerne auch ganzjährig schriftlich bei uns. Wir werden Ihre Bewerbung umgehend bearbeiten. Es sollte aus Ihrer Bewerbung unbedingt hervorgehen, in welchem Jahr Sie Ihre Ausbildung beginnen möchten. Fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Unterlagen Ihrer Bewerbung bei: 

  • Kontaktdaten
  • Lebenslauf
  • ggf. Lichtbild
  • Kopie des letzten Schulzeugnisses und, wenn vorhanden, vorherige Abschlusszeugnisse
  • Bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung: Kopie des Abschlusszeugnisses/ Gesellenbriefs
  • ggf. Kopien von pflegerelevanten Zertifikaten, Teilnahmebescheinigungen und Praktikumsbescheinigungen

Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen, bevorzugt per Email oder aber per Post, bitte an folgende Adresse:

Pflegeschule Gronau
am St. Antonius-Hospital Gronau GmbH
z. Hd. Frau Sevgi Filiz
Möllenweg 22 
48599 Gronau
E-Mail schreiben

Team

Sevgi Filiz
Sevgi Filiz
Leiterin Pflegeschule
Tel.: 02562 915-1703
Fax: 02562 915-1555
E-Mail schreiben
Hendrik Bramer
Hendrik Bramer
Stellv. Leiter Pflegeschule

Yasemin Cayli
Yasemin Cayli
Berufspädagogin im Gesundheitswesen (BA)

Claudia Schulze Everding
Claudia Schulze Everding
Berufspäd. im Gesundheitswesen Fachrichtung Pflege (M.A.)

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