Sevgi Filiz
Leiterin Pflegeschule
Tel.: 02562 915-1703
Fax: 02562 915-1555
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Die Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/-mann ist sehr vielseitig und interessant. Sie eignet sich für alle, die gerne in kleinen Teams mit anderen Menschen zusammenarbeiten.
Die Ausbildung gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Die praktische Ausbildung erfolgt im Krankenhaus und in den Altenpflege-Einrichtungen. Die theoretische Ausbildung findet in der Pflegeschule-Gronau am St. Antonius-Hospital statt.
Von Anfang ist man in die Teams eingebunden und übernimmt Verantwortung in praktischen Tätigkeiten. Im theoretischen Teil lernt man sehr viel zu den Themen Pflege, Medizin, Arbeit mit Menschen, soziale Aspekte, etc. Die Arbeit in der Pflege ist krisensicher und bietet sehr gute Aufstiegs-Chancen.
In der sog. "generalistischen Ausbildung" zur/zum Pflegefachfrau/mann sind alle Versorgungsbereiche (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) vereint. Die Absolventen unserer Pflegeschule Gronau können damit uneingeschränkt in allen Bereichen der Pflege arbeiten. Die Pflegefachmänner und -frauen sind damit in der Lage, in allen Bereichen der Pflege – stationäre Akut- und Langzeitpflege, ambulante Akut- und Langzeitpflege sowie in der pädiatrischen und allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung – tätig zu werden. Das ermöglicht hohe berufliche Flexibilität in den verschiedenen Arbeitsbereichen. Der Abschluss zum/zur Pflegefachmann/-frau ist in der gesamten EU anerkannt.
Außer der gesundheitlichen Eignung, gelten folgende Voraussetzungen zur Ausbildung in der Pflege nach §11 Pflegeberufegesetz (PflBG):
1. Der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder
2. Der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen
mit dem Nachweis
a.) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger
Dauer,
b.) einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder
Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer,
c.) einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen
landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe
von mindestens einjähriger Dauer oder
d.) einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985
(BGBI. I S. 893) erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder
Krankenpflegehelfer oder
3. Der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.
Die Ausbildung soll Sie nach § 5 PflBG dazu befähigen:
1. Die folgenden Aufgaben selbstständig auszuführen:
2. Ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durchzuführen, insbesondere Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation.
3. Interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen fachlich zu kommunizieren und effektiv zusammenzuarbeiten und dabei individuelle, multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen bei Krankheitsbefunden und Pflegebedürftigkeit zu entwickeln sowie teamorientiert umzusetzen.
Die Ausbildung zum Pflegefachmann/-frau dauert insgesamt drei Jahre. Etwa 25 Auszubildende bilden einen Kurs. Während der drei Ausbildungsjahre wechseln sich Theorie- und Praxisphasen ab, sodass unterschiedliche Praxiseinsatzorte von den Auszubildenden durchlaufen werden. Zur Überprüfung des Lernerfolges und der Entwicklung des Auszubildenden finden regelmäßige Lernerfolgskontrollen in mündlicher, schriftlicher und praktischer Form statt.
Die staatliche Abschlussprüfung erfolgt in den letzten Wochen der Ausbildung und besteht aus der
Der theoretische Unterricht wird methodisch vielseitig gestaltet, z. B. durch Gruppenarbeiten, Referate, praktische Übungen, Vorträge, Unterrichtsgespräche und Projektarbeiten.
Während der Theoriephase besuchen Sie
Die praktische Ausbildung erfolgt:
In allen Einsatzbereichen engagieren sich pädagogisch weitergebildete PraxisanleiterInnen für die Auszubildenden. Die PraxisanleiterInnen führen die Auszubildenden schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung beruflicher Aufgaben heran. Sie unterstützen die Auszubildenden dabei, Lernsituationen am Arbeitsplatz zu strukturieren und durchzuführen. Die PraxisanleiterInnen gestalten die Ausbildung in enger Kooperation mit dem Schulteam. Gemeinsam bilden sie das Prüfungsteam für die praktische Abschlussprüfung. Während der praktischen Ausbildung finden Praxisbegleitungen jeweils durch einen Lehrenden und einer Praxisanleiterin statt.
Während der Ausbildung erhalten die Auszubildenden eine Brutto-Ausbildungsvergütung, deren Höhe sich nach § 1 der Anlage 7 zu den AVR richtet.
Stand: März 2024
Haben wir Ihr Interesse geweckt, bewerben Sie sich gerne auch ganzjährig schriftlich bei uns. Wir werden Ihre Bewerbung umgehend bearbeiten. Es sollte aus Ihrer Bewerbung unbedingt hervorgehen, in welchem Jahr Sie Ihre Ausbildung beginnen möchten. Fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Unterlagen Ihrer Bewerbung bei:
Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen, bevorzugt per Email oder aber per Post, bitte an folgende Adresse: