Wahlleistungen

Wahlleistungen

Mehr Komfort

Neben den Allgemeinen Krankenhausleistungen, die in der Regel über Ihre gesetzliche Krankenkasse abgedeckt sind, bieten wir Ihnen unter gesonderter Berechnung folgende Leistungen an:

Chefarztbehandlung

Der Chefarzt, als Leiter der jeweiligen Klinik, diagnostiziert und entscheidet persönlich über die medizinischen Maßnahmen, welche zu Ihrer Genesung beitragen.

Unterbringung in einem Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer

Das St. Antonius-Hospital-Gronau ist überwiegend mit Drei-Bett-Zimmern ausgestattet. Sie haben die Möglichkeit gegen Aufpreis Ihren stationären Aufenthalt in einem Einzelzimmer oder in einem Zwei-Bett-Zimmer zu verbringen. Damit wird bei der Aufnahme ins Krankenhaus festgelegt, ob Sie sich das Zimmer mit anderen Patienten teilen möchten. Nicht immer sind ausreichend Einzelzimmer verfügbar.

Als Selbstzahler stehen Ihnen komfortabel ausgestattete Räumlichkeiten – teilweise mit Balkon – zur Verfügung. Besondere Getränke und umfangreiche Speisenangebote, die tägliche Zeitung und Wäscheservice tragen zu einem angenehmen Aufenthalt bei.

Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson

Insbesondere Patienten mit einer langen Anreise möchten gern Ihre Angehörigen in der Nähe haben. Wir bieten Angehörigen die Möglichkeit, für die Dauer des Aufenthaltes ein Einzelappartement auf dem Krankenhausgelände zu mieten. Die Umgebung lädt zu Spaziergängen oder zu kleinen Ausflügen ein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Zimmer nicht tagesweise vermietet werden können 

Daddy In

Als Vater haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrer Frau oder Lebenspartnerin das Zimmer zu teilen und die ersten Stunden im Leben Ihres Kindes direkt als Familie zu starten. Sprechen Sie uns an!

Allgemeines

Das Preis-Leistungsverhältnis der angebotenen Komfort-Vorteile für die Wahlleistung "Unterkunft" ist mit dem Verband der privaten Krankenversicherung einvernehmlich abgestimmt. Einige Leistungen werden somit von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen.

Wahlleistungen sind Bestandteil des Behandlungsvertrages und entsprechend schriftlich bei Aufnahme zu vereinbaren. Sie erfolgen zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und zu den im DRG-Entgelttarif genannten Bedingungen. Unsere Mitarbeiter der Patientenaufnahme beraten Sie gern über Möglichkeiten und Kosten der angebotenen Wahlleistungen im Krankenhaus. Hier können Sie auch direkt die vertraglichen Formalitäten erledigen.

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