Das Implantate Register Deutschland (IRD) ist ein zentrales Register, in dem Informationen zu allen Operationen mit bestimmten Implantaten gesammelt werden. Ziel ist es, die Qualität, Sicherheit und Transparenz bei Implantationen in Deutschland kontinuierlich zu verbessern.
Die im Register gespeicherten Daten dienen medizinischen, technischen und wissenschaftlichen Zwecken.
Krankenhäuser und Hersteller erhalten regelmäßig anonymisierte Berichte über durchgeführte Operationen und Behandlungen. Diese Daten ermöglichen Vergleiche mit anderen Einrichtungen und helfen, die Qualität der Versorgung stetig zu steigern.
Auch Ärztinnen und Ärzte profitieren von den Informationen über Implantate und Behandlungsergebnisse – sie können so individuell die bestmögliche Versorgung für ihre Patientinnen und Patienten sicherstellen.
Es wird ausschließlich Ihre 10-stellige lebenslange Krankenversichertennummer (KVNR) gespeichert, die auf Ihrer Gesundheitskarte aufgedruckt ist.
Ihr Name oder Ihre Kontaktdaten werden nicht im Register verarbeitet.
Wichtig: Wenn Sie privatversichert sind, müssen Sie diese Nummer (KVNR) selbst angeben. Bitte bringen Sie die Nummer zur stationären Aufnahme mit.
Gespeichert werden:
die Gesundheitseinrichtung, in der Sie operiert wurden
Ihre Krankenversicherung
die Art Ihres Aufenthalts (z. B. stationär)
Aufnahmedatum, Entlassdatum und Entlassungsgrund
Erfasst werden:
Alter, Körpergröße, Gewicht und Geschlecht
Details zur Operation
eventuelle Voroperationen in direktem Zusammenhang
Angaben zu den verwendeten Implantaten
Diagnoseschlüssel (ICD-Codes)
Da das Register für die Qualitätssicherung von nationaler Bedeutung ist, können Sie der Datenspeicherung nicht widersprechen. Nur durch eine vollständige Erfassung aller Implantationen kann die Sicherheit und Qualität der Behandlung gewährleistet werden.
Einige Einrichtungen erhalten zu bestimmten Zwecken anonymisierte Auswertungen, bei denen keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind.
Nur wenige Institutionen haben aus rechtlichen Gründen Zugang zu nicht anonymisierten Daten – etwa, um medizinische Nachverfolgungen sicherzustellen.
Für privatversicherte Patienten ist es erforderlich, zur stationären Aufnahme eine lebenslange Versicherungsnummer (KVNR) mitzubringen. Diese ist in der Regel nicht identisch mit der Versicherungsnummer bei Ihrer Krankenversicherung und muss von Ihnen selbst beantragt werden, wenn diese noch nicht vorliegt. Die KVNR stellt sicher, dass jeder Versicherte in Deutschland eine eindeutige Versicherungsnummer erhält, deren wichtigster Teil sich auch bei einem Versicherungswechsel nicht verändert und lebenslang gültig ist.
Sollte Sie die KVNR noch beantragen müssen, nutzen Sie gerne folgendes Antragsformular:
| Bezeichnung | Beschreibung | |
|---|---|---|
| Formular | KVNR Antragsformular für Privatversicherte | download |