St. Antonius-Hospital Gronau GmbH
Akademisches Lehrkrankenhaus der
Universität Münster
Möllenweg 22
48599 Gronau (Westf.)

Tel.: 02562 915-0
Fax: 02562 915-1555
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Struktur

Unternehmensstruktur

Die Gesellschafterversammlung

Das Krankenhaus und die Einrichtungen der Altenhilfe werden in der Gesellschaftsform einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführt. Das oberste beschlussfassende Organ der GmbH ist die Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafter der GmbH sind die beiden Kirchengemeinden St. Antonius Gronau und St. Agatha Epe. Vertreten werden beide Kirchengemeinden in der Gesellschafterversammlung durch die gewählten Mitglieder des jeweiligen Kirchenvorstandes.

Die Aufgaben der Gesellschafterversammlung definieren sich nach dem GmbH-Gesetz. Im Wesentlichen handelt es sich um:

  • Die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses
  • Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie die Entlastung derselben
  • Die Maßregeln zur Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung

Darüber hinaus ist die Gesellschafterversammlung der GmbH für alle Geschäfte zuständig, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen und die sie selbst für zustimmungsbedürftig erklärt. Die Gesellschafterversammlung ist nicht zuständig, sofern es sich um Aufgaben handelt, die dem Aufsichtsrat zugeordnet wurden. Das Gleiche gilt für Aufgaben, die gemäß Übertragung von der Gesellschafterversammlung auf den Aufsichtsrat delegiert wurden.

Kirchenvorstandsmitglieder, die in unserer Gesellschaft angestellt sind, können gemäß Gesellschaftsvertrag nicht Mitglieder der Gesellschafterversammlung werden. Die Gesellschafterversammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Vorsitzender unserer Gesellschafterversammlung ist Pfarrer Michael Vehlken.

Die Gesellschafterversammlung wählt und bestimmt die Mitglieder des Aufsichtsrates. Gemäß der Satzung der Gesellschaft müssen mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrates aus der Gesellschafterversammlung stammen.

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist das zweithöchste Organ der GmbH und das wichtigste Bindeglied zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung. Die Bildung eines Aufsichtsrats ist auch im Gesellschaftervertrag der GmbH vorgeschrieben. Die Aufgaben des Aufsichtsrates sind u.a.: 

  • Bestellung der Geschäftsführer (auf Vorschlag der Gesellschafterversammlung)
  • Prüfung des Jahresabschlusses
  • Überwachung der Geschäftsführung
  • Entlastung der Gesellschafterversammlung 

Der Aufsichtsrat der St. Antonius-Hospital Gronau GmbH hat sechs Mitglieder. Es handelt sich um erfahrende Personen aus dem örtlichen Wirtschaftsleben. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind keine Angestellten der GmbH. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates ist Bernward Wigger.

Die Geschäftsführung

Geschäftsführer werden von der Gesellschafterversammlung bestellt und sind für die Führung und den wirtschaftlichen Erfolg des Geschäftsbetriebes verantwortlich. Diese Aufgabe wird in enger Zusammenarbeit mit den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat wahrgenommen. Ebenso vertritt die Geschäftsführung die Gesellschaft nach außen.

Die Betriebsleitung

Das Krankenhausgestaltungsgesetzt des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) sieht vor, dass Krankenhäuser eine Betriebsleitung zu bilden haben.

Sie setzt sich zusammen aus einem leitenden Arzt, einer leitenden Pflegekraft und der Leitung des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes.

In unserem Hospital bilden Dr. Thomas Glosemeyer-Alhoff, Ärztlicher Direktor und seine Stellvertreterin, Frauke Sonntag sowie Richard Mönning, Pflegedirektor und die Geschäftsführer Christoph Bröcker und Jens Breer die Betriebsleitung. Zum erweiterten Kreis der Betriebsleitung gehören noch Personalleiter Gerd Dreihus, sowie Ralf Flege als Kaufmännischer Leiter.

 

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